Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel „Expeditions-Seereise für zwei Personen

in Kooperation mit der Ausstellung PolarWelten 

Veranstalter:HX DE GmbH Willy-Brandt-Str. 23 20457 Hamburg Deutschland 

nachfolgend „HX" oder **„Veranstalter" 

Kooperationspartner: Ausstellung PolarWelten 

§ 1 Kurzbeschreibung des Gewinnspiels 

(1) HX führt in Kooperation mit der Ausstellung PolarWelten ein Gewinnspiel durch, bei dem jeweils eine Expeditions-Seereise für zwei Personen verlost wird (die „Reise"). 

(2) Das Gewinnspiel besteht aus zwei selbstständigen Verlosungen, die räumlich und zeitlich getrennt durchgeführt werden: 

Verlosung 

Ort der Ausstellung 

Teilnahmezeit (Verlosungszeitraum) 

Verlosung München 

München 

02. November 2026 bis 28. Februar 2027 

Verlosung Köln 

Köln 

27. November 2026 bis 11. April 2027 

 (3) Die Teilnahmezeit entspricht jeweils dem Zeitraum der jeweiligen Ausstellung in der jeweiligen Stadt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Teilnahme ist der Zeitpunkt der Eingangsbestätigung auf der Teilnahmeseite (§ 2 Abs. 2). (4) In jeder der beiden Verlosungen wird eine eigene, separate Reise für zwei Personen verlost. Die Verlosungen sind unabhängig voneinander; die Teilnahme an einer Verlosung begründet kein Recht auf Teilnahme an der anderen Verlosung. (5) Das Ergebnis einer ordnungsgemäß durchgeführten Zufallsziehung ist endgültig. Dies hat keinen Einfluss auf die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte der Teilnehmer oder auf Ansprüche, die sich aus einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder einem Fehler bei der Durchführung der betreffenden Ziehung ergeben. 

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

 (1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben (im Folgenden „Teilnehmer“). Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. (2) Die Teilnahme ist ausschließlich online über einen von HX bereitgestellten Link oder QR-Code möglich, der auf die Teilnahmeseite der HX-Webseite (https://www.travelhx.com/de-de/focusthema/gewinnspiel-polarwelten/) führt. Eine Teilnahme auf anderem Wege (insbesondere per E-Mail, Telefon, Post oder Social-Media-Direktnachricht) ist nicht möglich und wird nicht berücksichtigt. (3) Für die Teilnahme müssen die folgenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden: 

  • a) Vor- und Nachname, 

  • b) E-Mail-Adresse. 

(4) Die Angabe einer Postanschrift zu Marketingzwecken ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme. Die Einwilligung zum Postmarketing muss gemäß § 8 Abs. 2 über einen separaten, optionalen und nicht vorab angekreuzten Einwilligungsmechanismus erteilt werden. HX wird einen Gewinner gesondert um die Angabe einer Postanschrift bitten, sofern dies für die Abwicklung oder die Bereitstellung des Gewinns erforderlich ist.  (5) Die Einwilligung in den Erhalt von Marketing-E-Mails von HX ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel (siehe § 8 Abs. 1). (6) Der Teilnehmer kann wählen, an welcher der beiden Verlosungen (München oder Köln) er teilnimmt. Eine gleichzeitige Teilnahme an beiden Verlosungen ist zulässig; für jede Verlosung ist jedoch eine separate Teilnahme über die jeweils zugehörige Teilnahmeseite erforderlich. (7) Jede Person darf pro Verlosung nur einmal teilnehmen. Stellt HX eine versehentliche doppelte Teilnahme fest, kann HX die erste gültige Teilnahme berücksichtigen und die spätere(n) doppelte(n) Teilnahme(n) unberücksichtigt lassen. HX kann alle Teilnahmen eines Teilnehmers disqualifizieren, wenn berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass mehrere Teilnahmen absichtlich – unter anderem durch die Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen – eingereicht wurden, um sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen.  (8) Teilnehmer dürfen sich nicht Dritter bedienen, um die Teilnahme zu automatisieren oder zu manipulieren. Der Einsatz von automatisierten Skripten, Bots oder ähnlichen Verfahren ist unzulässig. (9) HX kann einen Teilnehmer ausschließen, der gegen diese Bedingungen verstößt, falsche oder irreführende Angaben macht oder unlautere Mittel einsetzt. HX wird sein Ausschlussrecht angemessen und verhältnismäßig ausüben und dabei die Art und Schwere des Verstoßes berücksichtigen. 

§ 3 Ablauf und Gewinnermittlung 

(1) Nach Ablauf der jeweiligen Teilnahmezeit ermittelt HX den Gewinner der jeweiligen Verlosung nach dem Zufallsprinzip aus allen teilnahmeberechtigten und fristgerecht eingegangenen Teilnahmen dieser Verlosung. (2) Die Ermittlung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine Überwachung durch die Teilnehmer findet nicht statt. (3) Der Gewinner wird von HX per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt (die „Gewinnbenachrichtigung"). 

(4) Der Gewinner ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail an HX zu bestätigen, dass er den Gewinn annimmt. Die Kontaktmöglichkeit ergibt sich aus der Gewinnbenachrichtigung oder dem Impressum der HX-Webseite (https://www.travelhx.com). (5) Sollte der Gewinner nicht innerhalb der in Absatz 4 genannten Frist antworten, versendet HX mindestens eine Erinnerung an dieselbe E-Mail-Adresse und räumt dem Gewinner eine weitere Frist von 7 Tagen zur Antwort ein. Sollte der Gewinner weiterhin nicht antworten, sollte die Gewinnbenachrichtigung aufgrund falscher Kontaktdaten nicht zugestellt werden können oder sollte der Gewinner nicht teilnahmeberechtigt sein, erlischt der Anspruch auf den Gewinn und HX ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, durch zufällige Auslosung einen Ersatzgewinner zu ermitteln. HX wird seine Benachrichtigungsversuche dokumentieren.  

§ 4 Der Gewinn 

(1) Der Preis jeder Verlosung besteht aus einer Expeditions-Seereise für zwei Personen auf der „Spitzbergen im Frühling – Die Sonne kehrt zurück“ Reise mit acht möglichen Abfahrtsterminen in den Jahren 2027 und 2028, einer Dauer von acht Nächten und Unterbringung in einer Standardkabine. Die Seereise muss zwischen dem 17. Mai 2027 und dem 15. Juni 2028 angetreten werden. Die einzelnen Abfahrtstermine stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. HX wird dem Gewinner mindestens drei verfügbare Abfahrtstermine innerhalb dieses Zeitraums anbieten. Alle Reisebestandteilen im Rahmen der Gewinnreise durch den Gewinner und eine etwaige Begleitperson unterliegen den Reisebedingungen von HX, die unter „Angebotsbedingungen | HX Expeditions DE“ einsehbar sind und Bestandteil dieser Bedingungen sind.  (2) Der Gewinn umfasst: 

  • a) die Unterbringung in einer Standard-Kabine für zwei Personen gemäß der von HX näher bestimmten Reise, 

  • b) Verpflegung an Bord gemäß dem auf der jeweiligen Reise enthaltenen Verpflegungspaket, 

  • c) die Teilnahme an den an Bord angebotenen Expeditionsaktivitäten, soweit diese im Standard-Reisepreis inbegriffen sind, 

  • d) Hin- und Rückreise für beide Personen von/zu einem deutschen Flughafen. HX legt unter Berücksichtigung der Seereise sowie des Abfahrts- und Ankunftshafens die angemessene Beförderungsart und -route fest und teilt dem Gewinner die vorgeschlagenen Arrangements im Rahmen des Buchungsvorgangs mit.  

(3) Nicht vom Gewinn umfasst sind insbesondere: 

  • a) Getränke, die nicht im Verpflegungspaket enthalten sind, 

  • b) optionale Landausflüge und Zusatzprogramme, die über den Standard-Reisepreis hinausgehen, 

  • c) Reiseversicherungen, Visa, Impfungen und sonstige Reisevorbereitungen, 

  • d) Trinkgelder und persönliche Ausgaben an Bord, 

  • e) optionale Kosten oder vor Ort getätigte Käufe, die für die Teilnahme an der Seereise oder deren Inanspruchnahme nicht erforderlich sind. HX übernimmt alle obligatorischen Steuern, Gebühren, Hafengebühren und sonstigen Pflichtabgaben, die für die Inanspruchnahme des Preises gemäß der Beschreibung erforderlich sind; 

  • f) Reisen von oder zu einem Ort außerhalb Deutschlands sowie alle inländischen Anschlussfahrten innerhalb Deutschlands, mit Ausnahme der in Absatz 2 (d) ausdrücklich beschriebenen Beförderung. 

(4) Der Gewinn ist nicht übertragbar, nicht vererblich und nicht in bar ablösbar. Ein Umtausch, eine Gutschrift oder ein Anspruch auf einen Ersatzgewinn besteht nicht. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden. (5) Die Seereise darf nur innerhalb des in Absatz 1 genannten Reisezeitraums angetreten werden. HX bietet dem Gewinner mindestens die in Absatz 1 angegebene Anzahl verfügbarer Abreisetermine an und berücksichtigt dabei die zumutbaren Wünsche des Gewinners. Sollte keiner der angebotenen Termine zumutbar geeignet sein, werden HX und der Gewinner sich in zumutbarer Weise bemühen, einen alternativen Termin innerhalb des Reisezeitraums zu finden, sofern dieser verfügbar ist. 

 

(6) Die Buchung der Reise erfolgt ausschließlich über HX. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf die Buchung über einen bestimmten Reiseveranstalter, eine Buchungsplattform oder ein Reisebüro. 

(7) Die mitreisende Person muss ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein. Die mitreisende Person wird vom Gewinner benannt; HX ist nicht verpflichtet, die mitreisende Person gesondert zu kontaktieren. Der Gewinner ist für die Einholung etwaiger Einverständniserklärungen der mitreisenden Person selbst verantwortlich. 

§ 5 Einschränkungen und Änderungen des Gewinns 

(1) HX darf den Preis nur insoweit ändern, wie dies aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von HX erforderlich ist, wie beispielsweise einer Naturkatastrophe, einer behördlichen Anordnung, einer Pandemie, eines Streiks oder eines technischen oder sicherheitsrelevanten Problems, sofern das Ereignis die Bereitstellung des Preises in der beschriebenen Form unmöglich oder wesentlich undurchführbar macht und keine zumutbare, weniger einschränkende Alternative zur Verfügung steht.  

(2) Kann die Seereise aus einem in Absatz 1 genannten Grund nicht bereitgestellt werden, kann HX einen Ersatzpreis von gleichem oder höherem objektiven Wert anbieten. HX wird den Gewinner über den Grund für den Ersatz informieren. Diese Bestimmung schränkt keine zwingenden gesetzlichen Rechte oder eine Haftung ein, die rechtlich nicht ausgeschlossen werden können. 

§ 6 Vorbehalt und vorzeitige Beendigung 

(1) HX darf eine oder beide Verlosungen nur dann ändern, aussetzen oder beenden, wenn ein unvorhersehbares Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle von HX liegt, die ordnungsgemäße Durchführung der betroffenen Verlosung unmöglich oder wesentlich undurchführbar macht und keine zumutbare, weniger störende Maßnahme zur Verfügung steht. Dies kann unter anderem eine nachgewiesene Manipulation, einen wesentlichen Ausfall von Hardware oder Software oder eine wesentliche Störung der Netzwerkinfrastruktur umfassen. 

(2) HX wird bereits eingegangene gültige Teilnahmen, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, aufbewahren, sicherstellen, dass alle ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind und die Teilnehmer nicht wesentlich benachteiligen, und eine angemessene Bekanntmachung über die Änderung, Aussetzung oder Beendigung sowie die Gründe dafür auf der Teilnahmeseite veröffentlichen. Keine Bestimmung in diesem Abschnitt schränkt die zwingenden gesetzlichen Rechte der Teilnehmer ein. 

§ 7 Haftung 

(1) HX haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von HX, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

(2) Für sonstige Schäden haftet HX nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HX, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HX nur für typische, vorhersehbare Schäden und nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. 

(3) Eine Haftung von HX für Schäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme nicht im Gewinn enthaltener Leistungen oder dem Verhalten Dritter stehen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Haftung nicht nach Abs. 1 oder Abs. 2 zwingend besteht. 

(4) HX haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle oder Unterbrechungen von Netzwerken, Servern oder sonstiger Infrastruktur, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von HX liegen. 

§ 8 Einwilligung in Marketing-Kommunikation (freiwillig) 

(1) Marketing per E-Mail (freiwillig): Der Teilnehmer kann — ohne dass dies Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist — gesondert einwilligen, Marketing-E-Mails von HX zu erhalten. Diese Einwilligung wird durch eine eigenständige, gesonderte Erklärung (z. B. Aktivierung einer gesonderten Checkbox) erteilt. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass die Teilnahme am Gewinnspiel oder der Anspruch auf den Gewinn dadurch berührt wird. Der Widerruf kann über den Abmeldelink in jeder Marketing-E-Mail erfolgen. 

(2) Marketing per Post (freiwillig): Der Teilnehmer kann separat zustimmen, Marketingmaterial von HX per Post zu erhalten, indem er ein separates, optionales und zunächst nicht angekreuztes Kontrollkästchen auswählt. In der Einwilligungsaufforderung wird HX als Absender genannt, die allgemeinen Kategorien der Werbung beschrieben und erläutert, wie die Einwilligung widerrufen werden kann. Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine formlose Mitteilung an HX widerrufen werden. Die Kontaktmöglichkeiten sind in der Datenschutzerklärung von HX und im Impressum der HX-Website (https://www.travelhx.com).  

(3) Die Freiwilligkeit der Einwilligung nach Abs. 1 und Abs. 2 hat keinen Einfluss auf die Teilnahmechancen oder den Anspruch auf den Gewinn. 

§ 9 Datenschutz 

1) HX verarbeitet die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels, der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung, der Auswahl und Kontaktaufnahme mit dem Gewinner sowie der Organisation und Bereitstellung des Preises. Weitere Informationen darüber, wie HX personenbezogene Daten verarbeitet – einschließlich des zuständigen Verantwortlichen, der Rechtsgrundlagen, der Empfänger, der Aufbewahrungsfristen, der internationalen Übermittlungen und der Datenschutzrechte der Teilnehmer – sind in der HX-Datenschutzrichtlinie unter „Datenschutzrichtlinie für HX Expeditions | HX Expeditions DE“ aufgeführt. Die HX-Datenschutzrichtlinie wird durch Verweis in diese Teilnahmebedingungen aufgenommen, um Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch HX bereitzustellen. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und der HX-Datenschutzrichtlinie hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die HX-Datenschutzrichtlinie. Keine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen schränkt die nach geltendem Datenschutzrecht zustehenden Rechte ein. 

(2) Die Verarbeitung der für die Teilnahme erforderlichen Daten (Name, E-Mail-Adresse) erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung des Gewinnspiels. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der E-Mail-Adresse zum Zweck der Gewinnbenachrichtigung ist ebenfalls Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 

(3) Soweit der Teilnehmer freiwillig in den Erhalt von Marketing-E-Mails oder Marketing-Material per Post einwilligt, erfolgt die Verarbeitung der hierfür erhobenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. 

(4) Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Daten von nicht erfolgreichen Teilnehmern werden innerhalb von vier Wochen nach Annahme des Preises durch den Gewinner gelöscht, es sei denn, eine längere Aufbewahrungsfrist ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Begründung, Ausübung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich. Daten des Gewinners werden zur Erfüllung der Preisausgabe sowie gemäß den geltenden gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen aufbewahrt. Marketingdaten werden so lange verarbeitet, bis die Einwilligung widerrufen wird; HX kann gegebenenfalls einen minimalen Sperreintrag aufbewahren, um sicherzustellen, dass der Widerruf beachtet wird 

(5) Die Teilnehmer haben die gesetzlich festgelegten Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und Widerruf der Einwilligung. Diese Rechte können über die in der HX-Datenschutzerklärung angegebenen Kontaktdaten ausgeübt werden. Die Teilnehmer haben außerdem das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. 

§ 10 Eigentumsvorbehalt und Rechte an Teilnahmen 

(1) HX ist berechtigt, die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten für den Zweck der Durchführung des Gewinnspiels zu verarbeiten und auszuwerten. 

(2) Ansprüche der Teilnehmer gegen HX, die über den hier geregelten Anspruch auf den Gewinn hinausgehen, bestehen nicht.  

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

(1) Das Gewinnspiel und diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 

(2) Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 

§ 12 Salvatorische Klausel 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. 

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, treten an ihrer Stelle die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Gleiches gilt für etwaige Lücken.  

HX DE GmbH — Stand: 30. Oktober 2026 

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